EU-Barrierefreiheit (EAA) für Onlineshops: Fristen & Pflichten
Seit 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act auch für private Unternehmen. Was Onlineshops jetzt umsetzen müssen und was bei Verstößen droht.
Der 28. Juni 2025 ist ein Datum, das viele Unternehmen noch nicht auf dem Radar haben — aber unbedingt kennen sollten. Ab diesem Tag gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), auch für private Unternehmen.
Bisher war digitale Barrierefreiheit vor allem eine Pflicht für öffentliche Stellen. Das ändert sich jetzt grundlegend.
Was ist der European Accessibility Act?
Der EAA (Richtlinie 2019/882/EU) ist ein EU-weites Gesetz, das Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt. In Deutschland ist er als BFSG umgesetzt worden.
Ziel: Produkte und digitale Dienste sollen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein — Sehbehinderung, Motorik, Kognition, Hörbehinderung.
Wen betrifft das BFSG ab 2025?
Das Gesetz richtet sich an private Unternehmen, die folgende digitale Dienste und Produkte anbieten:
Betroffene Dienste (Auswahl):
- E-Commerce / Onlineshops — jeder Shop, der an Verbraucher in der EU verkauft
- Banking & Finanzdienstleistungen — Online-Banking, Payment-Dienste
- E-Books und E-Reader-Software
- Personenbeförderungsdienste — Bahn, Bus, Flug-Buchungsportale
- Telekommunikationsdienste
- Digitale Medien und Streaming
Ausnahmen für kleine Unternehmen
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) sind von den Anforderungen für Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.
Wichtig: Die Ausnahme gilt nur, wenn beide Schwellenwerte unterschritten werden. Ein Unternehmen mit 8 Mitarbeitern aber 3 Mio. € Umsatz ist nicht ausgenommen.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Das BFSG verweist auf den harmonisierten Standard EN 301 549, der wiederum auf die WCAG 2.1 Level AA Kriterien verweist. Praktisch bedeutet das:
Die wichtigsten WCAG 2.1 AA Anforderungen
1. Wahrnehmbarkeit
- Alle Nicht-Text-Inhalte (Bilder) haben Alt-Texte
- Videos haben Untertitel und Audio-Beschreibungen
- Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text
- Inhalte sind auch ohne Farbe verständlich
2. Bedienbarkeit
- Alle Funktionen sind per Tastatur bedienbar (kein Mauseinsatz erforderlich)
- Keine Inhalte, die mehr als dreimal pro Sekunde blinken
- Ausreichend Zeit für zeitgesteuerte Inhalte
- Klarer Fokus-Indikator beim Tabben durch die Seite
3. Verständlichkeit
- Sprache der Seite im HTML-
lang-Attribut angegeben - Konsistente Navigation auf allen Seiten
- Fehlermeldungen bei Formularen sind beschreibend und hilfreich
- Labels für alle Formularfelder vorhanden
4. Robustheit
- Korrekte semantische HTML-Struktur (Headings, Landmarks, Listen)
- ARIA-Attribute korrekt eingesetzt
- Kompatibilität mit Screen-Readern (NVDA, JAWS, VoiceOver)
Praktische Checkliste für Onlineshops
Barrierefreiheits-Quick-Check:
Bilder:
[ ] Alle Produktbilder haben beschreibende Alt-Texte
[ ] Dekorative Bilder haben alt=""
[ ] Keine Texte in Bildern (ohne Alternative)
Formulare:
[ ] Alle Felder haben <label>-Elemente
[ ] Pflichtfelder sind gekennzeichnet (nicht nur durch Farbe)
[ ] Fehlermeldungen beschreiben das Problem konkret
[ ] Warenkorb/Checkout per Tastatur bedienbar
Navigation:
[ ] "Skip to Content" Link am Seitenanfang
[ ] Alle Menüpunkte per Tab erreichbar
[ ] Aktueller Fokus immer sichtbar
Farben:
[ ] Kontrast ≥ 4.5:1 für Fließtext prüfen (z.B. mit WebAIM Contrast Checker)
[ ] Buttons nicht nur durch Farbe unterscheidbar
[ ] Links als Links erkennbar (nicht nur durch Farbe)
Medien:
[ ] Videos haben Untertitel
[ ] Keine Auto-Play-Videos mit Ton
Was droht bei Nichteinhaltung?
Das BFSG sieht folgende Konsequenzen vor:
- Marktaufsichtsbehörden können die Einhaltung prüfen und Maßnahmen anordnen
- Bußgelder bis zu 100.000 € für schwerwiegende Verstöße
- Unterlassungsklagen durch Verbraucherschutzverbände (nach UWG)
- Abmahnungen durch Mitbewerber ab 2026 möglich (nach Übergangszeit)
Die realistische Gefahr: In der Anfangsphase werden vor allem große Unternehmen im Visier sein. Für KMUs ist das Risiko kurzfristig geringer — aber das kann sich schnell ändern, wenn Abmahnkanzleien das Thema entdecken.
So starten Sie jetzt
Schritt 1: Automatisierten Accessibility-Scan durchführen
Tools wie axe DevTools, WAVE oder Googles Lighthouse zeigen sofort die größten Probleme. Diese Tools decken ~30-40% aller WCAG-Verstöße automatisch auf.
Schritt 2: Manuelle Prüfung der kritischen User-Flows
- Checkout komplett per Tastatur durchgehen
- Screen-Reader-Test (NVDA kostenlos, VoiceOver auf Mac/iOS built-in)
- Kontrastprüfung der wichtigsten Farbkombinationen
Schritt 3: Barrierefreiheitserklärung erstellen
Das BFSG fordert eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Webseite. Diese muss den Konformitätsstatus, bekannte Einschränkungen und eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen enthalten.
Schritt 4: Kontinuierliche Verbesserung
Barrierefreiheit ist kein Projekt, sondern ein Prozess. Bei jeder neuen Funktion oder jedem neuen Content sollte Barrierefreiheit mitgedacht werden.
Wir unterstützen Sie bei der Barrierefreiheitsprüfung und Umsetzung für Ihren Onlineshop oder Ihre Unternehmenswebseite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.